CE-Kennzeichnung 

 

Wir führen das CE-Konformitätsverfahren nach MRL 2006/42/EG durch. 

Der  Hersteller ist  gesetzlich dazu verpflichtet, vor dem in Umlaufbringen eines technischen Produktes, das CE-Konformitätsverfahren zu durchlaufen, bzw. anzuwenden. Die folgenden Punkte sind generell bei der Durchführung des Konformitätsverfahrens zu beachten:

 

 Recherche der angewendeten /   benötigten Richlinien, Normen, Gesetze- Durchführung der Risikobeurteilung (en) (laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG..ISO 13849-1..  etc..). Wichtige Hilfestellung bei der Erstellung von Betriebsanleitungen / Bedienungsan-  leitungen von Anlagen und Systemen, gibt der DIN-Fachbericht 146. Er beschreibt den Aufbau der technischen Anlagendokumentation. Generieren einer Betriebsanleitung / Bedienungsanleitungen und wenn erforderlich die Übersetzung  der Betriebsanleitung / Bedienungsanleitung in die entsprechende (n)   Landessprache (n). - Erstellung / Herausgeben einer Konformitätserklärung.- Anbringung des CE-Zeichens.